Einladung zur Abstimmung über die Änderung von §15 der BeachL Satzung
Einladung zur Abstimmung über die Änderung von §15 der BeachL Satzung
Einladung zur Abstimmung über die Änderung von §15 der BeachL Satzung
wir wollen von unserer neuen Möglichkeit des Umlaufverfahrens in § 18 unserer Satzung Gebrauch machen und bitten euch hiermit abzustimmen. Wir möchten § 15 zur Vergütung des Vorstandes neu fassen.
Hintergrund ist folgender: Für unseren Hallenbau haben wir befristet vom 01.04.2022-31.10.2022 Peter Gläser als Projektmanager eingestellt. Peter hat sich schon vor seiner Einstellung über 40 Stunden in der Woche mit dem Hallenbau beschäftigt und dabei Tätigkeiten ausgeführt die über die ehrenamtliche Vorstandarbeit deutlich hinausgehen. Er hat den Hallenbau maßgeblich betreut und vorangebracht.
Aus diesem Grund haben wir Peter auf Midijob Basis als Projektleiter eingestellt. Das bedeutet, dass Peter ca. 30 Stunden wöchentlich auf Mindestlohn-Basis vergütet wird, die restlichen zahlreichen Arbeitsstunden leistet er nach wie vor ehrenamtlich. Ohne diese Einstellung und ohne Peter wäre der Hallenbau nicht möglich.
Auch wenn wir seine Bauleiter-Tätigkeit unabhängig von seinem Posten als stellvertretender Vorsitzender ansehen, so sieht dies das Finanzamt anders. Das bedeutet, dass das Finanzamt den Arbeitsvertrag nicht im Einklang mit unserer Satzung sieht. Aus diesem Grund brauchen wir eine Satzungsänderung, damit Peter nachträglich und auch bis zum Ende seines Arbeitsvertrages bei uns angestellt bleiben kann. Normale Arbeitsverhältnisse, wie zB. gerade mit unseren beiden neuen Angestellten, kann der Vorstand zum Funktionieren des Vereins ohne die Mitglieder entscheiden. Dies ist hier anders, weil Peter im Vorstand ist.
Deshalb möchten wir § 15 der Satzung dahingehend ändern, dass auch Tätigkeiten, die über die ehrenamtliche Vereins- und Organtätigkeit hinausgehen, vergütet werden können. Im Grundsatz sollen diese nach wie vor ehrenamtlich bleiben und nur im absoluten Ausnahmefall – wie diesem – eine Vergütung erhalten. Daher haben wir auch die Einstimmigkeit des Vorstandes (mit Ausnahme des betroffenen Mitglieds) vorgesehen. In der Geschäftsordnung des Vorstandes werden noch weitere Einzelheiten bestimmt, wie bspw. dass die Vergütung nur Mindestlohn beträgt oder dass wir Vorstandspersonen nur befristet einstellen.
Die Satzungsänderung wurde in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund formuliert. Bei Fragen meldet euch gerne bei Julian unter info@beachl.de.
Euer BeachL Vorstand
Link zur Abstimmung findet ihr in der Mail vom 01.09.2022